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Vertragsrecht ---------------------------
Redaktioneller Hinweis:
Hier finden Sie Berliner Kanzleien, die Rechtsberatung in Sachen
Vertragsrecht anbieten!
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Vertragsrecht:
Musterverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Wichtige Hinweise zur Verwendung von Standard-Musterverträgen und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Wir raten in Ihrem Eigeninteresse generell dringend davon ab, Vertragsmuster
oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach
Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige
Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die
Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert
werden.
Nur ein spezialisierter Jurist kann die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von
einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt
mit der Erstellung Ihrer Verträge oder AGB zu beauftragen.
II. Schlichtungsklausel / Schiedsgerichtsvereinbarung
Die IHK Frankfurt empfiehlt den Unternehmen, für den Streitfall ein
Schlichtungsverfahren oder ein geeignetes Schiedsgericht zu vereinbaren. Die
Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung und insbesondere
Schiedsgerichtsverfahren haben den Vorteil, dass an ihnen Fachleute der
betroffenen Branche als Schlichter oder Schiedsrichter mitwirken können, die
das Vertrauen der Parteien genießen. Die Verfahren können flexibel und
unbürokratisch durchgeführt werden. Sie sind deshalb schneller und meist
auch kostengünstiger als bei der staatlichen Justiz.
AGB
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen,
die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss
eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften
des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das
"Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch
genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für
den Verwender nach sich ziehen.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit,
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übernommen.
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