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Volltextsuche: Strafrecht / Vergewaltigung

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Strafrecht anbieten.

Vergewaltigung
-> Mord
-> Kapitalverbrechen
-> Nebenklage
-> Pflichtverteidiger
-> Strafverteidigung
-> Verschwörung




Von Vergewaltigung (veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung oder Androhung von Gewalt oder durch das Ausnutzen einer hilflosen Lage zum Geschlechtsverkehr oder anderen Handlungen mit sexuellem oder sexuell motiviertem Charakter zwingt. Das Ausmaß an ausgeübter Selbstverteidigung des Opfers ist heute nicht mehr ausschlaggebend für die juristische Bemessung der Vergewaltigung.

Nahezu alle gegenwärtigen Gesellschaften kennen einen Straftatbestand der Vergewaltigung und ächten diese als eine der schwersten Straftaten. Ein erzwungener Geschlechtsverkehr in der Ehe, mit Außenseitern (etwa im Krieg, gegenüber Minderheiten oder Sklaven) wurde oder wird jedoch nicht überall als strafwürdiges Verbrechen angesehen. Viele Gesellschaften kannten oder kennen eine Schuldzuweisung an das Opfer, die sich etwa in Ausgrenzung oder zwangsweiser Scheidung äußert.
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Vergewaltigungen finden in der Regel nicht in der Öffentlichkeit statt, Opfer und Täter kennen sich oftmals. Eine Vergewaltigung liegt auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht über die gesamte Zeitspanne der Vergewaltigung gewehrt hat. Ein Zusammenhang zwischen Kleidung und generellem Auftreten von Personen und relativer Häufigkeit, vergewaltigt zu werden, ist nicht feststellbar.
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Folgen für die Opfer
Zu den physischen Folgen der Vergewaltigung und der Gefahr durch Geschlechtskrankheiten angesteckt und darüber hinaus bei weiblichen Opfern schwanger zu werden, kommt häufig eine langfristige psychische Schädigung des Opfers (psychisches Trauma).
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Die Reaktion kann bis zu schweren Depressionen, Psychosen, Schuldgefühlen, Angstzuständen, Panikattacken und Suizidversuchen oder vollendetem Suizid reichen, jedoch ist die Schwere der Reaktionen sehr individuell und nicht bei allen Betroffenen gleichartig.
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Während einige Opfer auch ohne spezielle Betreuung zu einem normalen Leben zurückzufinden vermögen, gelingt es anderen langfristig nur durch eine Psychotherapie die Vergewaltigung zu verarbeiten. Besonders bei sehr jungen, aber auch zahlreichen erwachsenen Opfern ist eine vollständige Heilung der psychischen Wunden auch durch Therapien nicht oder nur sehr schwer möglich. Daher ist es beim Umgang mit Betroffenen wichtig, offen für die individuellen Bedürfnisse zu sein, ohne durch Erwartung einer bestimmten Reaktion Druck aufzubauen.

Vergewaltigung im Sinn des Strafrechts
1998 wurden im deutschen Strafrecht die bis dahin getrennten Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung unter einem einzigen Tatbestand zusammengefasst; Vergewaltigung ist nunmehr ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung und wird mit einer höheren Mindeststrafe bedroht. Als Vergewaltigung gilt seit der Reform das Erzwingen sexueller Handlungen, die das Opfer "besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind" (§ 177 StGB). Die früher bestehenden Einschränkungen des Vergewaltigungsbegriffs sind mit der Reform entfallen, so dass auch erzwungener Sex mit der Ehepartnerin (Vergewaltigung in der Ehe) und erzwungener Sex mit einem männlichen Opfer als Vergewaltigung verfolgt werden können. Außerdem wirkt sich nun der Einsatz von Waffen deutlich strafverschärfend aus, insbesondere um die oftmals kritisierten Unterschiede zum Schweren Raub zu verringern.
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Ebenfalls gilt für Kinder bis sechzehn Jahre ein spezieller Strafrechtssatz, der unter dem Tatbestand „sexuelle Handlungen mit Kindern“ aufgeführt ist (vgl. op. cit., Art. 187; Sexueller Missbrauch von Kindern).
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Vergewaltigung im Sinn der Sozialwissenschaft
In den Sozialwissenschaften wird grundsätzlich nicht zwischen einer Vergewaltigung und einer sexuellen Nötigung unterschieden. Statt dessen wird jede traumatisierende sexuelle Handlung als Vergewaltigung betrachtet, unabhängig davon, von wem, an wem, unter welchen Umständen und in welcher Situation sie ausgeübt wird. Charakteristisch ist die Traumatisierung. „Letztendlich ist die Definition einer Vergewaltigung Ergebnis der jeweiligen Perspektive.“ (Heynen 1998, S. 20)
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Vergewaltigungen im Krieg
In Konfliktfällen wie Kriegen oder Bürgerkriegen oder bei so genannten ethnischen Säuberungen kommt es häufig zu massenweisen und systematischen Vergewaltigungen.
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Im Februar 2001 fällte der Internationale Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ein historisches Urteil, als erstmals Vergewaltigung im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als schwerer Verstoß gegen die Genfer Konventionen verurteilt und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft wurde (siehe Foca-Fall).

Untersuchungsergebnisse zu Häufigkeit und Ablauf von Vergewaltigungen
Laut deutscher Polizeistatistik kam es im Bundesgebiet im Jahr 2004 zu 8.831 gemeldeten Fällen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung, ein Anstieg um 0,7% im Vergleich zum Vorjahr.[1] Darunter fallen laut Bericht "relativ beachtliche Versuchsanteile" von 15%. Damit kommen pro Jahr 11 gemeldete Fälle von Vergewaltigung auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die wahrscheinlich beträchtliche Dunkelziffer wird nicht erwähnt.

Von der Zahl der gemeldeten Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung entfallen 7.334 auf so genannte Mehrfachtäter. Unter Alkoholeinfluss standen laut Bericht 2.026 der Täter. Die Aufklärungsquote erhöhte sich zwischen 2003 und 2004 von 81,7% auf 83,0%. Dabei finden sich deutlich Unterschiede zwischen den Bundesländern: In Bremen und Hamburg liegt dieser Wert bei 67,1% bzw. 68,7%, während in Sachsen 90,9% und in Mecklenburg-Vorpommern 91,4% der Fälle gelöst werden.
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Von 7.475 Tatverdächtigen der Vergewaltigung waren 98,8% männlich und 1,2% weiblich. Bei den männlichen Tatverdächtigen waren 10,5% zwischen 14 und 18 Jahre alt, 9,6% waren zwischen 18 und 21, weitere 12,2% zwischen 21 und 25 und schließlich 65,3% über 25 Jahre alt. Der Anteil deutscher Tatverdächtiger beträgt 69,4%, dies ergibt einen relativ hohen Anteil an nichtdeutschen Verdächtigen von 30,6%, die im Vergleich zur Gesamtzahl von mutmaßlichen Straftaten durch Nichtdeutsche von 22,9% gesehen werden muss. 67,1% der Tatverdächtigen teilen sich mit ihrem Opfer eine Gemeinde, weitere 11,7% noch den Landkreis und weitere 18,9% das weitere Bundesland. Aus dem überregionalen Bundesgebiet entstammen 4,3% und aus dem Ausland 0,9% der Verdächtigen. Die weit überwiegende Zahl von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht demnach von benachbart wohnenden, männlichen und deutschen Erwachsenen aus.
Vergewaltigung Kapitalverbrechen
Vergewaltigung von Jungen und von Männern
Es existieren Vergewaltigungen von Jungen sowie von Männern durch andere Männer oder Frauen. Das verbreitete Bild einer Vergewaltigung zeigt demgegenüber im allgemeinen eine Frau oder ein Mädchen als Opfer. Eine männliche Opferschaft ist generell nicht mit dem Bild eines starken Jungen und Mannes vereinbar. Daher verdrängen Jungen und Männer eine solches Erleben stärker als Frauen und versuchen öfter die Tat und ihre Folgen zu bagatellisieren. Die möglichen Folgen einer Traumatisierung durch eine Fragmentierung der Persönlichkeit und die Zerstörung der Integrität lassen sich jedoch dadurch nicht abwenden und können bei beiden Geschlechtern gleichermaßen auftreten.

In vielen Gesellschaften gilt die Vergewaltigung von Jungen und Männern als weniger schändlich als die von Mädchen und Frauen, obwohl die Folgen für das Opfer keinesfalls geringer sind.
 

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