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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Onlinerecht

Volltextsuche: Onlinerecht

Onlinerecht:

Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet.

Berührung mit unterschiedlichen Rechtsgebieten
Das Internetrecht zeichnet sich im Gegensatz zu anderen und etablierteren Rechtsgebieten durch mehrere Besonderheiten aus.

Zum einen ist es, wie bereits erwähnt, kein homogenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen. Beispielhaft sollen hier genannt werden:

 
Rechtsgebiet Auswirkungen bspw. auf Gesetze
Allgemeines und besonderes Zivilrecht Vertragsschluss, Handel und E-Commerce, Gewährleistung, allgemeine Haftungsgrundsätze BGB
Urheberrecht Schutz des Urhebers, Verwertungsrechte, Rechteübertragung, Tauschbörsen, Privatkopie UrhG, KUG
Wettbewerbsrecht wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Werbung UWG
Strafrecht Hacker, Pornographie, Volksverhetzung StGB
Namens- und Markenrecht Domainregistrierung und Domainnutzung MarkenG, BGB
Datenschutzrecht E-Commerce, Datenschutzbeauftragter, Informations- und Belehrungspflichten TDDSG, BDSG, MDStV, TDG
Internationales Privatrecht (IPR) grenzüberschreitende Verträge oder Rechtsverletzungen EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht), diverse Abkommen
Internationales Zivilverfahrensrecht (IZVR) Zuständigkeit der Gerichte EuGVVO, diverse Abkommen
Medienrecht Inhalte von Mediendiensten, Schutz von Kindern und Jugendlichen MDStV, JMStV
Telekommunikationsrecht Abrechnung, Impressum etc. von Telediensten TDG, TKG, IuKDG

Geschichte
Mit der zunehmenden Nutzung und Kommerzialisierung des Internet gegen Ende der 1990er Jahre wurde klar, dass auch für das Handeln im Netz rechtliche Regelungen gefunden werden müssen. Dies wurde anfangs von vielen Nutzern argwöhnisch betrachtet, das Internet sollte weitgehend frei von staatlicher Regulierung bleiben. Nicht wenige dachten aufgrund der scheinbaren Anonymität und grenzüberschreitenden Funktionsweise, dass das Internet mit einzelstaatlichen Regelungen nicht in Berührung kommt und eine Art rechtsfreien Raum bildet. Zumindest die Ansicht, dass man es im Internet mit Gesetzen nicht so eng nehmen muss, hat sich bis heute in vielen Kreisen erhalten.

Spätestens seit mit dem Internet auch Geld verdient wird, wurden jedoch die Rufe nach einem klaren rechtlichen Rahmen im Netz lauter. Ohne rechtliche Grundlagen hätte kein Unternehmen in Geschäftsmodelle investiert, die im Zusammenhang mit dem Internet stehen. Auch wurde einige Formen der Kriminalität sichtbar, die zwar schon vorher existierten, deren Begehung aber durch das Internet begünstigt wurde.

Technische Entwicklung vs. Recht
Das Internetrecht bereitet der Rechtsprechung und dem Gesetzgeber insbesondere durch die Geschwindigkeit und Dynamik der Entwicklung größere Schwierigkeiten als die meisten anderen Bereiche. Obwohl zahlreiche Fragen bereits durch die Verwendung des Bildschirmtextes in der Literatur und Rechtsprechung diskutiert worden waren, stellten sich im Internet viele neue Fragen.

Dies lag zum einen daran, dass es im Internet im Gegensatz zum Bildschirmtext keine klare Trennung zwischen Dienstanbieter und Nutzer mehr gab, sondern auch viele Privatpersonen als Dienstanbieter auftraten und eigene Webseiten erstellen konnten. Die Dezentralität des Internets machte es zudem schwerer, einen konkreten Verantwortlichen zu benennen - da eine zentrale Instanz fehlte, gab es keine Stelle, von der die Anwendung bestimmter Regeln verlangen konnte.

Insbesondere das Fehlen von Referenzurteilen oder einer herrschenden Meinung in der Rechtsliteratur führten dazu, dass in den Anfangsjahren des Internetrechts zahlreiche Fragen erst durch den Bundesgerichtshof geklärt werden mussten. Dies kostete jedoch Zeit, während der sich das Internet wieder stark weiterentwickelt hatte. Teilweise existieren daher die zugrundeliegenden Geschäftsmodelle oder technischen Grundlagen zum Zeitpunkt eines letztinstanzlichen Urteils schon gar nicht mehr.

Auch in der Rechtsetzung wurden zahlreiche Gesetze und Normen verfasst, die schon kurze Zeit später entweder von der Entwicklung des Internets oder von der Rechtsetzung der EG überholt wurden.

Internationalität
Im World Wide Web veröffentlichte Inhalte sind weltweit abrufbar. Deshalb muss nach Ansicht verschiedener Gerichte im Prinzip bei jeder Website geprüft werden, ob sie das nationale Recht irgendeines Staates der Welt verletzt. Gegebenenfalls muss der Zugriff auf national verbotene Inhalte technisch soweit wie möglich verhindert werden, beispielsweise durch Abfrage der Spracheinstellung des Browsers oder durch eine Frage des Benutzers nach seiner Nationalität. Siehe dazu die Forderung eines französischen Gerichts zur Sperrung von Nazi-Inhalten für französische Internetnutzer durch Yahoo! [1] und das Grundsatzurteil des deutschen Bundesgerichtshofs im Jahr 2000, nach dem auch beispielsweise ein australischer Staatsangehöriger für eine holocaustleugnende Website, die in Australien gehostet ist, in Deutschland haftbar gemacht werden kann (siehe [2] und [3]). In China wird auf Basis nationaler Gesetzgebung bereits derzeit eine solche Zensur praktiziert.

Auch im Wirtschaftsverkehr treten besondere Schwierigkeiten auf, da Internetnutzer häufig grenzüberschreitend agieren, indem sie Leistungen ausländischer Anbieter in Anspruch nehmen oder selbst Leistungen im Ausland anbieten. Auf diese Weise kann ein Nutzer, z.T. völlig unbemerkt, mit Rechtsordnungen anderer Länder in Berührung kommen. Eine Norm, die besagt, dass alle Handlungen eines Inländers seinem nationalen Recht unterliegt, gibt es nicht. Da die Reichweite eines nationalen Rechts von jedem Staat autonom festgelegt wird, kann und kommt es zu Überschneidungen.

Die Frage der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Privatrechts bestimmt ein angerufenes Gericht in einem solchen Fall nach seinem Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) und seinem Internationalen Privatrecht (IPR). Dies führt in der Rechtspraxis häufig zu Schwierigkeiten. Zum einen gelten diese Rechtsgebiete als exotisch und kompliziert, viele Juristen kennen sich hier nicht sehr gut aus. Zum anderen werden Sachverhalte, die schon nach nationalem Recht schwierig zu überblicken sind, fast nie dadurch einfacher, dass sie nach einem ausländischen Recht zu beurteilen sind.

Siehe auch
OnlinerechtZensur im Internet
OnlinerechtAbmahnung, Abmahnwelle
OnlinerechtForschungsstelle Abmahnwelle e. V.

 

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.


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