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Markenrecht


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Markenrecht

Volltextsuche: Markenrecht

Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin, die Rechtsberatung in Sachen Markenrecht anbieten.

Markenrecht:

Markenrecht -> Nebenklage

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

Begriff
Mit dem Anfang 1995 in Kraft getretenen Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke gesetzlich wie folgt definiert:

"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§3, Abs. I, MarkenG).

Hiernach sind alle Zeichen geschützt, denen allgemeine Unterscheidungskraft zukommt. Da Marken für konkrete Klassen (Produktgruppen) eingetragen werden, müssen sie zudem in der jeweiligen Produktgruppe unterscheidungskräftig sein. Nach der Markenverordnung müssen sich Marken zudem graphisch darstellen lassen.

Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar.

Das Markenrecht wird vielfach benutzt (mißbraucht), um Marktmonopole und hohe Verkaufspreise dadurch zu sichern, daß Produkte, die der Hersteller in anderen Märkten aufgrund der dortigen Konkurrenzsituation kostengünstiger in Verkehr gebracht hat, nicht nach z.B. Deutschland reimportiert werden dürfen. Beispiele sind Hersteller aus der Modebranche und viele Hersteller aus der Pharmaindustrie. Einer missbräuchlichen Ausnutzung des Marktmonopols bei Software und Durchsetzung der Vertriebsziele mit Hilfe des Markenrechts hat z.B. der BGH der Firma Microsoft im sog. OEM-Urteil eine Absage erteilt.

Das Markenrecht dient in der jetzigen Form einseitig den Interessen der Grossindustrie zu Lasten der Verbraucher und der kleinen und mittelständischen Firmen - eine Analogie zum Patentrecht.

Entstehung
Eine Marke entsteht entweder durch Registrierung (sog. Registermarke), durch Benutzung (sog. Benutzungsmarke) oder durch notorische Bekanntheit (Notorietätsmarke). Wie stets im gewerblichen Rechtsschutz richtet sich die "Stärke" an einem Zeichen nicht nach der Art der Entstehung, sondern nach dem Zeitrang: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereit gestellten Informationen übernommen.

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