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Markenrecht
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Markenrecht: Markenrecht ->
Nebenklage Das Markenrecht ist ein
Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt.
Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.
Begriff
Mit dem Anfang 1995 in Kraft getretenen Gesetz über den Schutz von Marken
und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke
gesetzlich wie folgt definiert:
"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich
Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale
Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie
sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen
geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines
Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden" (§3, Abs.
I, MarkenG).
Hiernach sind alle Zeichen geschützt, denen allgemeine Unterscheidungskraft
zukommt. Da Marken für konkrete Klassen (Produktgruppen) eingetragen werden,
müssen sie zudem in der jeweiligen Produktgruppe unterscheidungskräftig
sein. Nach der Markenverordnung müssen sich Marken zudem graphisch
darstellen lassen.
Niemals kann ein Produkt selbst die Marke sein. Was also produktbedingt
geformt ist, stellt nicht gleichzeitig die Marke des Produktes dar.
Das Markenrecht wird vielfach benutzt (mißbraucht), um Marktmonopole und
hohe Verkaufspreise dadurch zu sichern, daß Produkte, die der Hersteller in
anderen Märkten aufgrund der dortigen Konkurrenzsituation kostengünstiger in
Verkehr gebracht hat, nicht nach z.B. Deutschland reimportiert werden
dürfen. Beispiele sind Hersteller aus der Modebranche und viele Hersteller
aus der Pharmaindustrie. Einer missbräuchlichen Ausnutzung des Marktmonopols
bei Software und Durchsetzung der Vertriebsziele mit Hilfe des Markenrechts
hat z.B. der BGH der Firma Microsoft im sog. OEM-Urteil eine Absage erteilt.
Das Markenrecht dient in der jetzigen Form einseitig den Interessen der
Grossindustrie zu Lasten der Verbraucher und der kleinen und
mittelständischen Firmen - eine Analogie zum Patentrecht.
Entstehung
Eine Marke entsteht entweder durch Registrierung (sog. Registermarke), durch
Benutzung (sog. Benutzungsmarke) oder durch notorische Bekanntheit (Notorietätsmarke).
Wie stets im gewerblichen Rechtsschutz richtet sich die "Stärke" an einem
Zeichen nicht nach der Art der Entstehung, sondern nach dem Zeitrang: Wer
zuerst kommt, mahlt zuerst.
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