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Internationales Recht
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Internationales Recht
Volltextsuche: Internationales Recht / Kollisionsregeln
Das internationale Recht ist das Recht, das sich über die Staatengrenzen hinweg
an bestimmte Adressaten richtet.
Hier finden Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus Berlin,
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Kollisionsregeln ->
Internationales Privatrecht
-> Internationales Recht
->
Gerichtshof
der Europäischen Gemeinschaft
Kollisionsregeln klären im Bereich des Rechts in Fällen, in denen auf
denselben Lebenssachverhalt verschiedene Rechtsnormen (Gesetze,
Verordnungen, Tarifverträge usw.) anwendbar sein könnten, welche der
Rechtsnormen anwendbar ist und ggfls. widersprechende Rechtsnormen
verdrängt. Regelmäßig können auf bestimmte Sachverhalte unterschiedlichste
Rechtsnormen Anwendung finden, die sich hinsichtlich ihrer regionalen
Herkunft, ihrer Rangordnung oder ihrer zeitlichen Entstehung unterscheiden.
Die Zeitkollisionsregel besagt, dass die zeitliche nachfolgende Norm die
zeitliche frühere Norm verdrängt. Diese Regel gewinnt insbesondere dann
Bedeutung, wenn (versehentlich) bei einer Neuregelung übersehen wurde, dass
eine ältere Rechtsnorm zum gleichen Gegenstand Regelungen enthält.
Die Rangkollisionsregel besagt, dass grundsätzlich die ranghöhere Norm die
rangniedriegere verdrängt, es sei denn die ranghöhere Norm lässt
ausdrücklich eine Abweichung durch niedrigere Normen zu oder (wie in weiten
Bereichen des Arbeitsrechts) das Günstigkeitsprinzip findet Anwendung.
(Beispiel: Verfassungsvorrang).
Komplizierte und vor allem durch das Internationale Privatrecht und
zwischenstaatliche Vereinbarungen (etwa im Steuerrecht:
Doppelbesteuerungsabkommen) teilweise sehr detailliert geregelte
Kollisionsnormen gelten in Fällen mit Auslandsberührung.
siehe auch:
Internationales
Privatrecht
Internationales
Recht
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